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Neuigkeiten

Jackpot geht nach Mecklenburg-Vorpommern

18.12.2006

Weitere zwei Spieler erzielen mit sechs Richtigen Millionengewinn

Potsdam, 18. Dezember 2006. Der LOTTO-Jackpot in Höhe von knapp 14 Millionen Euro geht an einen Spielteilnehmer aus Mecklenburg-Vorpommern. Seine Glückszahlen vom Samstag lauten 4, 19, 23, 31, 48, 49 und die Superzahl 0. Zwei weitere Lottospieler aus Baden-Württemberg und Hessen erzielten einen Sechser (zweite Gewinnklasse) und erhalten dafür jeweils nahezu 1,4 Millionen Euro.

Mit der Jackpotsumme von rund 14 Millionen Euro erhält der Glückspilz aus dem Nordosten den dritthöchsten Gewinn im Zahlenlotto 6 aus 49 dieses Jahres. Den höchsten Einzelgewinn des Jahres und seit Beginn des Zahlenlottos in Deutschland gewann am 7. Oktober 2006 ein Spieler aus Nordrhein-Westfalen. Er knackte den Superjackpot von rund 37,7 Millionen Euro. Der zweithöchste Gewinn 2006 von rund 21,2 Millionen Euro ging im Juli an einen Lottospieler in Schleswig-Holstein.

LOTTO-Jackpot am Samstag bei rund 14 Mio. Euro

14.12.2006

Potsdam, 14. Dezember 2006. Für die gestrige Mittwochziehung hatte deutschlandweit ein Lottospieler aus Nordrhein-Westfalen die sechs richtigen Zahlen (5, 6, 18, 20, 22, 45) getippt. Allein die richtige Superzahl 8 fehlte dem Glücklichen. Er kann sich über die stolze Summe von rund 1,2 Millionen Euro freuen.
Das ist in diesem Jahr der siebte „Sechser“ in Nordrhein-Westfalen.

Die erste Gewinnklasse erzielte bundesweit kein Spielteilnehmer. Somit gibt es am Samstag einen Jackpot von rund 14 Mio. Euro zu gewinnen.
Damit hat der LOTTO-Jackpot in diesem Jahr das 13. Mal die 14-Millionen-Euro-Marke oder höher erreicht.

Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt Entscheidung der Ministerpräsidenten

13.12.2006

· Ministerpräsidentenkonferenz beschließt neuen Glücksspielstaatsvertrag
· Regierungschefs entscheiden sich für das staatliche Glücksspielmonopol
· Position der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks bestätigt

Potsdam, 13. Dezember 2006. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die Entscheidung der Ministerpräsidenten zu Gunsten des staatlichen Glücksspielmonopols.

Die Regierungschefs der Länder haben heute mit 15:1 Stimmen den neuen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland beschlossen. Der Vertrag wird im Laufe des nächsten Jahres von den Landtagen ratifiziert werden.

„Nach unserer Auffassung haben die Ministerpräsidenten mit ihrer heutigen Entscheidung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres konsequent umgesetzt und bestätigt, dass nur ein staatlicher Anbieter den vom Gericht geforderten Spielerschutz garantieren kann“, sagte Klaus Walkenbach, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB.

„Mit dem Glücksspielstaatsvertrag schafft die Politik die rechtliche Grundlage für die Fortführung des bewährten staatlichen Angebots. Wir werden unseren ordnungsrechtlichen Auftrag, den Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken und die Menschen vor den Gefahren der Spielsucht sowie verbraucherseitig zu schützen,

weiterhin effektiv wahrnehmen. Der Staatsvertrag befindet sich im Einklang mit dem europäischen Recht, da das Bundesverfassungsgericht sich in seinem Urteil an der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes orientiert hat“, so Walkenbach.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten die Landeslottogesellschaften sofort verstärkt Maßnahmen im Spielerschutz ergriffen und die Vorgaben des Urteils konsequent umgesetzt. Diesen Weg werden sie nun auf Basis des neuen Staatsvertrages weitergehen.

„Die Politik hat sich für diesen Weg entschieden, weil sie der Überzeugung ist, dass allein das staatliche Angebot die Erreichung der ordnungsrechtlichen Ziele sicherstellt. Sie hat sich damit von den unhaltbaren Argumenten der privaten Anbieter in keinster Weise verunsichern lassen, auch weil diese in der Debatte ihre persönlichen Gewinninteressen offenbart haben. Mit dem neuen Staatsvertrag hat die Politik nicht nur eine Entscheidung für den präventiven Schutz der Spieler getroffen, sondern auch für die Zukunft der Förderung des Gemeinwohls“, erklärte Walkenbach.



Pressekontakt:
Lotto Brandenburg
Monika Genrich
Tel.: +49 (0)331-64 56 621
E-Mail: genrich@lotto-brandenburg.de

LOTTO-Jackpot am Mittwoch bei rund 10 Mio. Euro

11.12.2006

Jackpot im Spiel 77 geknackt und zwei Sechser bei LOTTO 6 aus 49

Potsdam, 11. Dezember 2006. Zwei Lottospieler, aus Nordrhein-Westfalen und aus Schleswig-Holstein, hatten für die vergangene Samstagsziehung die sechs richtigen Zahlen (7, 12, 24, 26, 33, 34) getippt. Beide teilen sich nun die Summe der zweiten Gewinnklasse und erhalten jeweils den ansehnlichen Betrag von rund 1,28 Mio. Euro.
Die erste Gewinnklasse erzielte bundesweit kein Spielteilnehmer. Somit gibt es am Mittwoch einen Jackpot von rund 10 Mio. Euro zu gewinnen.

Über ein zusätzliches Weihnachtsgeld kann sich auch ein Spieler aus Niedersachsen freuen. Der Glückspilz knackte den Jackpot der Zusatzlotterie Spiel 77 und erhält nun 1,27 Mio. Euro.

Mit den beiden Gewinnern vom Samstag erzielten 2006 bereits 64 Lottospieler einen Millionengewinn bei LOTTO 6 aus 49. Im Spiel 77 ist der Gewinner aus Niedersachsen der 26. Spielteilnehmer, der durch sein Ja-Kreuz in der Zusatzlotterie zum Millionär wurde.

Lotto-Kartellstreit eskaliert – Bevormundung der Länder durch das Bundeskartellamt

22.11.2006

Lotto-Kartellstreit eskaliert – Bevormundung der Länder durch das Bundeskartellamt

· Kartellamt weitet seinen Streit mit den Lottogesellschaften auf Länder und Aufsichtsbehörden aus
· Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB) wird Rechtsmittel gegen Zerreißprobe einlegen

Potsdam, 22. November 2006. Mit seiner gestrigen Androhung, den Unternehmen die Beachtung aufsichtsbehördlicher Weisungen zu verbieten, weitet das Bundeskartellamt seinen Streit mit den Lottogesellschaften auf die Länder und deren Aufsichtsbehörden aus.

„Dies ist eine in der deutschen Kartellrechtspraxis bislang unvorstellbare Androhung. Die Bundesbehörde will den Lottogesellschaften untersagen, Weisungen der für sie zuständigen Landesregierungen und Aufsichtsbehörden zu befolgen“, erklärte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB.

Auslöser dieser um das Bund-Länder-Verhältnis und um das Verfahrensrecht unbekümmerten Vorgehensweise des Kartellamts sind landesbehördliche Weisungen zur vorläufigen Einstellung des Internet-Spielangebots. Diese gehen auf eine Entschließung der Chefs der Staatskanzleien der Länder zurück, die angesichts eines angedrohten Sofortvollzugs zum Schutz der ländereigenen Lottogesellschaften ergriffen werden mussten.

„Die Lottogesellschaften haben keine andere Wahl als sich mit allen verfügbaren Rechtsmitteln gegen diese Zerreißprobe zu wenden, die sich aus dem vom Kartellamt provozierten Bund-Länder-Konflikt ergibt“, sagte Mentrup. „Es kann nicht sein, dass dieser Streit auf dem Rücken der Lottogesellschaften ausgetragen wird.“

Die Lottogesellschaften dürfen sich dabei der Rückendeckung durch die Länder sicher sein, die sich vom Bundeskartellamt mit der unverfrorenen These herausgefordert sehen, dass ihre Regierungsvertreter sich selbst kartellrechtswidrig verhalten würden. Das jüngste Schreiben aus Bonn entblößt den dortigen Amtseifer, wenn es eine zwischen den Ländervertretern getroffene Vereinbarung schlicht als nichtig abtut. Eine derartig krasse Belastung des Bund-Länder-Verhältnisses war bis heute weder zu verzeichnen noch vorstellbar.

Pressekontakt:
Helmut Kranzmaier
Tel.: +49 (0)30-52002-6104
E-Mail: helmut.kranzmaier@cnc-communications.com

Nur ein staatliches Glücksspielangebot sichert eine effektive Spielsuchtprävention

20.11.2006

Berlin/Potsdam, 20. November 2006. Zur Bedeutung des staatlichen Glücksspielmonopols für den präventiven Schutz der Spieler vor den Gefahren der Spielsucht erklärt Klaus Walkenbach, Geschäftsführer der Land Brandenburg Lotto GmbH und Federführer
des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB), anlässlich des heute vom DLTB veranstalteten Kolloquiums zur Spielsuchtprävention:

„Als staatliche Anbieter sehen wir uns in der Pflicht, deutlich zu machen, dass ausschließlich ein staatliches
Glücksspielmonopol geeignet ist, effektiven Spielerschutz zu gewährleisten. Jede kommerzielle Öffnung des Glücksspielmarktes führt zu einem unvertretbaren Anstieg der Zahl von Problemspielern und Spielsüchtigen. Das Monopol hat eine Signalwirkung für den Verbraucher und stellt die direkte Einflussnahme des Staates und eine
funktionierende Kontrolle des Glücksspielangebotes sicher, während jede Form von Wettbewerb dem Ziel der
Spielsuchtprävention zuwiderläuft. Mit dem Kolloquium unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Sabine Bätzing, wollen wir die Diskussion um die Spielsuchtprävention weiter vorantreiben, um die Öffentlichkeit stärker für die Gefahren und Folgen der Spielsucht zu sensibilisieren.“

Als staatliche Glücksspielanbieter setzen sich die Landeslotteriegesellschaften verantwortungsbewusst und aktiv mit dem Thema Spielsucht auseinander. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2006 haben die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks verstärkt Maßnahmen eingeleitet, um die Spieler vor den Gefahren übermäßigen Spiels präventiv zu schützen und den Spieltrieb in geordnete und staatlich kontrollierte Bahnen zu lenken.

Es werden alle Anstrengungen unternommen, um einen noch strengeren Jugendschutz zu gewährleisten. Den Annahmestellen wird ihre wichtige Rolle deutlich gemacht, indem deren Mitarbeiter laufend geschult und die
Einhaltung der Vorgaben kontrolliert werden. Der DLTB betreibt keine aggressive oder reißerische Werbung mehr. Von Fernseh-, Banden- und Trikotwerbung wird abgesehen, und es ist sichergestellt, dass die Werbung
nur noch sachlich-informativ gestaltet ist.

Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, hält das Glücksspielmonopol für notwendig und geeignet, um eine effektive Suchtprävention zu gewährleisten: "Es ist mir ein großes Anliegen, dass die Länder sich auf ein gemeinsames Konzept zu aktiver Suchtprävention verständigen, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Nur wenn sich alle Länder
beteiligen, können wir den Suchtgefahren des unkontrollierten Glücksspiels erfolgreich durch ein staatliches Monopol entgegen treten."

Die Landesgesellschaften intensivieren ihre Zusammenarbeit mit Suchtberatungsstellen und führen auch die im Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland geforderten Sozialkonzepte ein. Eine Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird in Kürze starten.

Landessportbünde begrüßen Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen

17.11.2006

Konferenz der Landessportbünde im DOSB
Hamburg / 17. November 2006

Entschließung zum Staatsvertrag zum Glücksspielwesen

Landessportbünde begrüßen Staatsvertragsentwurf zum Glücksspielwesen
Die Konferenz der Landessportbünde im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) begrüßt den Entwurf des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen vom 25.10.2006, der im Dezember zur Beschlussfassung durch die Ministerpräsidentenkonferenz ansteht.

1.) Die Landessportbünde teilen auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes die Einschätzung der Länder, dass der Erhalt und die Weiterentwicklung des staatlichen Glücksspielmonopols ein geeignetes Mittel ist, die Glücksspielsucht einzudämmen, den Glücksspielmarkt zu kanalisieren und zu begrenzen, den Schutz von Jugendlichen und Spielern zu gewährleisten und die mit dem Glücksspiel verbundene Begleitkriminalität zu bekämpfen.

2.) Durch den Staatsvertrag wird das staatliche Monopol für das Glücksspiel für weitere vier Jahre fortgeführt und damit die bewährte Finanzierungsgrundlage für die Sportförderung durch die Länder für diesen Zeitraum gesichert. Die Landessportbünde begrüßen den im Staatsvertrag verankerten Verwendungszweck eines erheblichen Anteils der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung öffentlicher oder steuerbegünstigter Zwecke. Die Landessportbünde bitten zu prüfen, ob hierbei eine Zweckbestimmung der Erträge für den gemeinnützigen Sport explizit ausgesprochen werden kann.

3.) Die Landessportbünde sehen die Notwendigkeit - nach Abschluss des Staatsvertrages - die nächsten vier Jahre mit allen Beteiligten in der Politik, in der Wirtschaft und des Sports zu nutzen, um die in der politischen Diskussion der letzten Monate vorgebrachten Alternativen zum staatlichen Glücksspielmonopol emotionsfrei zu durchdenken. Entscheidend wird hierbei aus der Sicht der Landessportbünde sein, die Finanzierung der gemeinwohlorientierten Arbeit des Sports in mindestens dem bisherigen Umfang auch in Zukunft zu gewährleisten.

Bei der Erörterung von Alternativen zum Glücksspielmonopol wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ebenso zu beachten sein wie die Rechtsprechung des EuGH.
Auch der Ausgang angekündigter und eingeleiteter Vertragsverletzungsverfahren von Seiten der Europäischen Kommission wird in diese Evaluierung mit einzubeziehen sein.

Jede Form der Liberalisierung – als Alternative zum staatlichen Glücksspielmonopol - muss dabei europarechtliche Vorgaben beachten. Dazu gehören ein europaweites Ausschreibungsverfahren sowie ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren. Das heißt, jede Beschränkung der Teilnehmerzahl für einen liberalisierten Glücksspielmarkt in Deutschland bedarf einer sehr differenzierter Begründung. Die Vorstellung der Liberalisierungsbefürworter, man könne im EU-Ausland konzessionierte Glücksspielveranstalter von Deutschland fern halten, zumindest aber durch eine Niederlassungspflicht in Deutschland zu Steuer- oder Konzessionsabgaben verpflichten, geht fehl.

Schließlich wird abzuwägen sein, ob die von den Liberalisierungsbefürwortern unter diesen Voraussetzungen versprochenen Zuwächse bei der Finanzierung des Sports noch realistisch sind, wenn zugleich, was gerechtfertigt ist, auch die Erzielung von Gewinnen für die liberalisierten Glücksspielveranstalter bei der Berechnung Beachtung finden muss.

4.) Auch innerhalb des Sports wird das Moratorium für das Staatsmonopol in den nächsten vier Jahren Gelegenheit geben, über eine angemessene Verteilung der Konzessionserträge – etwa der Oddset-Mittel – vor allem zugunsten des Fußballs zu beraten. Die Landessportbünde haben hierzu Vorschläge gemacht. Eine Reaktion des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball-Liga (DFL) hierzu steht bisher aus. Die Landessportbünde sind zuversichtlich, dass innerhalb des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu diesem Thema nach der abschließenden Entscheidung der Ministerpräsidenten ein Konsens gefunden werden kann.

5.) Die Landessportbünde unterstützen die Position des DOSB, dass im Staatsvertrag Ausnahmeregelungen zur Werbung explizit für solche Glücksspiele bzw. Lotterien zugelassen werden, deren Erträge sozialen und gemeinnützigen Zwecken zufließen. Dies gilt insbesondere für die Lotterie „GlücksSpirale“, deren Erträge neben dem Breitensport auch dem Denkmalschutz und der freien Wohlfahrtspflege zugute kommen.

Hamburg, 17. November 2006
LandesSportBund Niedersachsen

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Katharina Kümpel

Tel: (05 11) 12 68-221
Fax: (05 11) 12 68-220
info@lsb-niedersachsen.de

OLG Düsseldorf präzisiert Reichweite kartellbehördlicher Verfügungen gegen Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB)

24.10.2006

·Länder dürfen Ausbau des terrestrischen Vertriebs gewerblicher Spielvermittler gesetzlich einschränken
·Lottogesellschaften sind nicht verpflichtet, sich untereinander Wettbewerb zu machen
·OLG Düsseldorf lässt Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Rechtsfragen zu

Potsdam, 24. Oktober 2006. Mit seinem gestrigen Beschluss hat das Oberlandesgericht Düsseldorf diverse Anordnungen des Bundeskartellamts präzisiert und eingeschränkt. Das Bundeskartellamt hatte mit Bescheid vom 23. August 2006 diverse Anordnungen gegen die staatlichen Lottogesellschaften getroffen, deren Sofortvollzug das OLG Düsseldorf zunächst ausgesetzt hatte.
„Das Kartellamt wollte den DLTB und seine 16 Landesgesellschaften u.a. in ordnungsrechtlich problematische Kooperationen mit gewerblichen Spielvermittlern zwängen und einen Wettbewerb entfachen, der allerdings nach Überzeugung der Lottogesellschaften im Widerspruch zu den einschlägigen landesrechtlichen Regelungen und der Grundidee des staatlichen Glückspielangebots steht. Diese Vorgaben hat das OLG in wesentlichen Punkten relativiert“ erklärt Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB. „Einzelne kartellbehördliche Untersagungen gehen nach erster Einschätzung des Gerichts schlicht ins Leere. Nach erster Analyse des Beschlusses des OLG Düsseldorf sehen sich die staatlichen Lottogesellschaften in ihrer Grundhaltung bestätigt, dass sie auch künftig nicht in beliebigem Umfang mit gewerblichen Spielvermittlern kooperieren müssen“, so Mentrup.

Soweit die kartellbehördlichen Anordnungen den Lottogesellschaften die Missachtung von Gesetzen und Verordnungen aufgeben, befand das OLG Düsseldorf ausdrücklich ernstliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. „Nach erster summarischer Prüfung stellen sich in dem kartellgerichtlichen Verfahren Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung“, sagte Mentrup. Die Frage des Verhältnisses zwischen den ordnungsrechtlichen Bestimmungen der Länder und dem Kartellrecht des Bundes sowie die Frage, ob staatliche Lottogesellschaften kartellrechtlich verpflichtet sind, sich untereinander Wettbewerb zu machen, muss abschließend noch entschieden werden. Der OLG Senat hat deshalb ausdrücklich die Rechtsbeschwerde gegen den gestrigen Beschluss zugelassen. „Wir werden die Chance, die uns der Beschluss aufzeigt, aufgreifen und dem Bundesgerichtshof die für das staatliche Glücksspielwesen zentralen Fragen zur Entscheidung vorlegen. Durch die Entscheidung der Regierungschefs der Länder in der letzten Woche, das staatliche Glücksspielmonopol beizubehalten und der Betonung des OLG Düsseldorfs, dass die Bundesländer die Glücksspielveranstaltung gesetzlich ausgestalten dürfen, sehen wir der Entscheidung des BGH mit Spannung entgegen“, so Mentrup.

In der Hauptsache des Verfahrens hat das OLG Düsseldorf keine Entscheidung getroffen, bisher ging es nur um die Reichweite des Sofortvollzugs. „Wir bleiben überzeugt, dass die kartellbehördlichen Anordnungen im Hauptverfahren keinen Bestand haben werden“, sagte Mentrup.

Höchster Jackpot in Lottogeschichte geht an 41jährigen Krankenpfleger

10.10.2006

Münster, 10. Oktober 2006. Der Gewinner des höchsten Jackpots und auch höchsten Einzelgewinns in der Deutschen Lottogeschichte hat sich gemeldet. Bei dem Gewinner handelt es sich um einen 41jährigen Krankenpfleger. Er ist verheiratet und hat drei Kinder: ein zwölfjähriges Mädchen, einen 9jährigen- und einen 2jährigen Jungen.

Direkt nach Dienstbeginn am Dienstagmorgen rief der Gewinner aus Westfalen den Berater von WestLotto an. Der 37,6 Millionen Euro schwere Glückspilz meldete sich von seinem Arbeitsplatz aus. Er könne sich zum Gespräch mit dem Gewinnerbetreuer erst am späten Abend treffen, weil sein Dienst nun mal vorgehe. Auch als Muliti-Millionär will er nämlich weiter arbeiten gehen.

Der Glückspilz hatte schon am Sonntag über Vidotext die Lottozahlen abgerufen und entdeckt, dass er den Jackpot geknackt hatte. Am Montag erfuhr er dann über die Medien, dass er der einzige Gewinner der enormen Summe ist. Gemeldet hat er sich am Montag nicht, weil er zunächst die neue, ungewöhnliche Lebenssituation mit seiner Ehefrau besprechen wollte.

Am Telefon machte er einen äußerst besonnenen Eindruck, berichtete der Gewinnerbetreuer nach dem ersten Kontakt. Der 37fache Millionär habe noch keine Vorstellungen, was er mit dem riesigen Geldsegen machen wolle. Sein bisheriges Leben solle sich möglichst wenig ändern.

Den zweithöchsten Jackpot, der in Höhe von 26,7 Mio. Euro am 15. Dezember 2004 erzielt worden war, teilten sich zwei Gewinner in Nordrhein-Westfalen. Der zweithöchste Einzelgewinn ging am 25. Mai 2005 in Höhe von 23,9 Mio Euro nach Baden-Württemberg.

Der Deutsche Rekordjackpot von 37,6 Mio. Euro ist im europäischen und erst recht internationalem Vergleich moderat. In Italien wurde im Mai 2005 ein Jackpot von 72 Mio. Euro ausgeschüttet. Eine Irin gewann ebenfalls im Mai 2005 stolze 115 Mio. Euro. Jackpots in dreistelliger Dollar-Millionenhöhe sind in den USA keine Seltenheit. Die Spitzengewinn mit 363 Mio. US-Dollar wurde im Mai 2000 in Amerika erzielt. Dort gilt aber als Besonderheit, dass 50 Prozent bar ausbezahlt werden; der Rest in Jahresrenten.



Elmar Bamfaste
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Telefon: 0251/70 06 13 24

Rekord-Jackpot geht nach Nordrhein-Westfalen

09.10.2006

Spiel-77-Jackpot teilen sich zwei Baden-Württemberger

Potsdam, 9. Oktober 2006. Der mit rund 37,6 Millionen Euro gefüllte LOTTO-Jackpot geht an einen Lottospieler in Nordrhein-Westfalen. Der Glückspilz hatte die richtigen sechs Gewinnzahlen 28, 30, 31, 34, 41, 48 der Samstagsziehung sowie die passende Superzahl 4. Damit ist der Gewinner des Rekord-Jackpots gleichzeitig der 50. Lottomillionär dieses Jahres.

Weiterhin können sich bundesweit zehn Spielteilnehmer über „6 Richtige“ freuen. Die Gewinner, zwei Baden-Württemberger und zwei Bayern sowie jeweils einer aus Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen teilen sich die Gewinnsumme der zweiten Klasse und erhalten je gut 590.000 Euro.

Den Jackpot im Spiel 77 teilen sich zwei Baden-Württemberger. Beide können sich nun über 2.370.000 Euro freuen.
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Für Anfragen zu den Gewinnern stehen Ihnen bei den entsprechenden Lotteriegesellschaften folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (Nordrhein-Westfalen)
Telefon: 0251/70 06 13 24

Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg
Telefon: 0711/81 000 110

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