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LOTTO-Jackpot steigt auf rund 35 Mio. Euro05.10.2006Im Spiel 77 steht ein Jackpot von rund 4 Mio. Euro
Potsdam, 5. Oktober 2006. Deutschlands größter Jackpot wächst weiter: Am kommenden Samstag liegen voraussichtlich rund 35 Millionen Euro in der ersten Gewinnklasse bei LOTTO 6 aus 49.
Wieder gelang es sechs Spielteilnehmern die sechs richtigen Gewinnzahlen (6, 8, 12, 33, 38, 42) vorherzusagen. Allein die Superzahl 6 hatte keiner von ihnen auf dem Tippschein.
Der sich seit dem 30. August aufbauende Jackpot konnte in den letzten elf aufeinander folgenden Ziehungen nicht geknackt werden. Fällt er auch am Samstag und den folgenden Ziehungen nicht, kann er weiter bis zur 14. Ziehung (14. Oktober 2006) wachsen. In der 15. Ziehung wird jedoch gemäß den Teilnahmebedingungen des Deutschen Lotto- und Totoblocks eine Zwangsausschüttung auf die nächst niedrigere Gewinnklasse vorgenommen. Die Jackpotsumme würde dann unter allen Gewinnern der Klasse 2 (6 Richtige) aufgeteilt.
Für 6 Richtige erhalten die Gewinner der gestrigen Ziehung gut eine halbe Million Euro. Freuen können sich drei Spielteilnehmer aus Baden-Württemberg und jeweils einer aus Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen.
Im Spiel 77 beträgt der Jackpot am Samstag rund 4 Millionen Euro. Die Zusatzlotterie kann in Verbindung mit LOTTO 6 aus 49, TOTO und der GlücksSpirale gespielt werden.
Rekord Jackpot bei LOTTO: Mittwoch rund 29 Millionen Euro02.10.2006Mehr als eine halbe Million Euro für 6 Richtige
Potsdam, 2. Oktober 2006. Der Jackpot bei LOTTO 6 aus 49 klettert bis Mittwoch auf die Rekordhöhe von voraussichtlich rund 29 Millionen Euro. Der bisher höchste Jackpot lag bei rund 26,7 Millionen Euro und wurde im Dezember 2004 von zwei Lottospielern aus Nordrhein-Westfalen geknackt.
Freuen können sich wieder sechs Glückspilze über einen Sechser. Die Spielteilnehmer aus Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und zwei aus Nordrhein-Westfalen erzielten mit den Gewinnzahlen vom Samstag (10, 17, 27, 35, 42, 46) jeweils gut 630.000 Euro. Nur die pas-sende Superzahl 2 fehlte auf den Spielscheinen, um den Jackpot der ersten Klasse zu knacken.
Übrigens scheint der Mittwoch ein wahrhaftiger Jackpot-Gewinntag zu sein. Die bislang drei höchsten Gewinnsummen der Lottogeschichte wurden jeweils an einem Mittwoch gewonnen: am 15. Dezember 2004 rund 26,7 Millionen Euro, am 15. Februar 2006 rund 24,1 Millionen Euro und am 25. Mai 2005 rund 23,9 Millionen Euro.
Der Jackpot im Spiel 77 konnte ebenfalls nicht geknackt werden. Dieser beträgt zur Mittwochsziehung rund 3 Millionen Euro.Rund 26 Millionen Euro im Jackpot28.09.2006Bundesweit erzielten sechs Lottospieler einen Sechser
Potsdam, 28. September 2006. Die Zahl Sechs spielte bei der gestrigen Ziehung der Lottozahlen eine besondere Rolle. Abermals hatten sechs Lottospie-ler alle sechs gezogenen Zahlen (13, 20, 27, 33, 38, 45) angekreuzt. Um den gut gefüllten Jackpot zu knacken, fehlte aber auf allen Tippscheinen die Superzahl 6.
Der LOTTO-Jackpot steigt damit bis zur Samstagsziehung auf voraussichtlich rund 26 Millionen Euro, die bisher zweithöchste Jackpotsumme im deutschen Lotto. Nur am 15. Dezember 2004 lag die Gewinnsummer der ersten Klasse über diesem Betrag. Zwei Spielteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen teilten sich seinerzeit den Jackpot von rund 26,7 Millionen Euro.
Für ihren Sechser erhalten die Gewinner aus Baden-Württemberg (1), Hessen (1), Nordhrein-Westfalen (2), Rheinland-Pfalz (1) und Schleswig-Holstein (1) jeweils gut 300.000 Euro.
Auch in der Zusatzlotterie Spiel 77 gibt es am Samstag einen Jackpot von rund 2 Millionen Euro. Um diesen zu gewinnen, müssen alle sieben Ziffern der Losnummer mit der gezogenen Gewinnzahl übereinstimmen.LOTTO-Jackpot steigt auf rund 21 Millionen Euro25.09.2006Sechs Spielteilnehmer mit 6 Richtigen
Potsdam, 25. September 2006. Der LOTTO-Jackpot konnte auch am Wochenende nicht geknackt werden. Somit beträgt die Gewinnsumme der ersten Klasse bei LOTTO 6 aus 49 am Mittwoch voraussichtlich rund 21 Millionen Euro.
Bundesweit gab es jedoch sechs Spielteilnehmer, die einen Sechser erzielt haben. Die Glückspilze, einer aus Bremen und Niedersachsen sowie jeweils zwei aus Hessen und Nordrhein-Westfalen, knackten den Jackpot der zweiten Gewinnklasse. Jeder von ihnen erhält den stolzen Betrag von gut 750.000 Euro.
In der gesamten deutschen Lottogeschichte lag der Jackpotbetrag erst fünfmal über 21 Millionen Euro, davon allein zweimal in diesem Jahr. Am 15. Februar 2006 teilten sich zwei Spieler den Jackpot von rund 24,1 Millionen Euro und am 12. Juli 2006 erzielte ein Mann aus Schleswig-Holstein rund 21,2 Millionen Euro.Zwei Jackpots bei Lotto 6 aus 49:21.09.2006rd. 19 Millionen Euro in der ersten Gewinnklasse und rd. 5 Millionen in der zweiten Gewinnklasse
Potsdam, 21. September 2006. Für die gestrige Mittwochsziehung bei LOTTO 6 aus 49 hatte kein Lottospieler die richtigen sechs Gewinnzahlen (1, 3, 15, 22, 24, 36) vorhergesagt. Somit können am Samstag gleich zwei LOTTO-Jackpots geknackt werden voraussichtlich rd. 19 Millionen Euro in der ersten Gewinnklasse (6 Richtige plus Superzahl) und rd. 5 Millionen Euro in der zweiten Gewinnklasse (6 Richtige).
Seit Jahresbeginn lag der Jackpot der ersten Gewinnklasse bereits zwei Mal über 19 Millionen Euro - am 15. Februar mit rd. 24,1 Millionen Euro und am 12. Juli mit rd. 21,2 Millionen Euro.
Sollte am Samstag ein einzelner Spielteilnehmer den 19-Millionen-Euro-Jackpot knacken, würde er damit den fünfthöchsten Einzelgewinn der deutschen Lottogeschichte erzielen.Jackpot am Mittwoch mit rd. 15 Mio. Euro gefüllt18.09.2006Spiel 77-Jackpot in Hessen geknackt
Potsdam, 18. September 2006. Der Jackpot bei LOTTO 6 aus 49 wurde auch am vergangenen Samstag nicht geknackt. Bundesweit erzielten immerhin sieben Lottospieler einen Sechser, jedoch hatte keiner von ihnen die passende Superzahl 5. Somit wächst der Jackpot der ersten Gewinnklasse bis zur Ziehung am Mittwoch auf voraussichtlich rund 15 Millionen Euro.
Für die 6 Richtigen (5, 7, 9, 16, 17, 47) erhalten die sieben Gewinner, jeweils einer aus Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie zwei aus Nordrhein-Westfalen, jeweils rund 580.000 Euro.
Mit der Losnummer 3471317 knackte ein Spielteilnehmer aus Hessen den Jackpot der Zusatzlotterie Spiel 77. Der oder die Glückliche kann sich nun über die ansehnliche Gewinnsumme von 3,67 Millionen Euro freuen.13 Millionen Euro im Jackpot bei LOTTO 6 aus 4914.09.20064 Millionen Euro im Spiel 77-Jackpot
Potsdam, 14. September 2006. Am Wochenende gilt es, gleich drei Jackpots zu knacken. Bei LOTTO 6 aus 49 steigt die Gewinnsumme in der ersten Klasse (6 Richtige plus Superzahl) bis Samstag auf rund 13 Millionen Euro. Da auch kein Lottospieler die zweite Gewinnklasse (6 Richtige) erzielte, gibt es hier ebenfalls einen Jackpot in Höhe von rund 3 Millionen Euro.
Im Spiel 77 beträgt der Jackpot am Samstag rund 4 Millionen Euro. Die Zusatzlotterie kann in Verbindung mit LOTTO 6 aus 49, TOTO und der GlücksSpirale gespielt werden.
Seit Jahresbeginn gab es drei Spielteilnehmer, die sich über einen zweistelligen Millionengewinn bei LOTTO 6 aus 49 freuen konnten. Am 15. Februar teilten sich zwei Spieler den Jackpot von rund 24,1 Millionen Euro und am 12. Juli erzielte ein Mann aus Schleswig-Holstein rund 21,2 Millionen Euro.Mittwoch rund 10 Mio. Euro im LOTTO-Jackpot11.09.2006Jackpot im Spiel 77 mit rund 3 Mio. Euro gefüllt
Potsdam, 11. September 2006. Am Mittwoch beträgt der Jackpot in der ersten Gewinnklasse bei LOTTO 6 aus 49 rund 10 Millionen Euro. Bundesweit hatten fünf Spielteilnehmer für die Samstagsziehung die richtigen sechs Gewinnzahlen angekreuzt (2, 13, 23, 42, 43, 47), jedoch hatte keiner von ihnen die passende Superzahl 1 auf dem Spielschein. Die Gewinner, jeweils einer aus Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie zwei aus Hamburg, erhalten jeweils knapp eine halbe Million Euro.
Den letzten zweistelligen Jackpot knackte vor zwei Monaten ein Lottospieler aus Schleswig-Holstein. Der Glückspilz erzielte am 12. Juli mit rund 21,2 Mio. Euro den zweithöchsten Einzelgewinn im deutschen Lotto.
Der Jackpot in der Zusatzlotterie Spiel 77 wächst bis zur Ziehung am Mittwoch auf rund 3 Millionen Euro.OLG Düsseldorf erlässt Zwischenverfügung zugunsten des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)08.09.2006· Sofortvollzug des Bundeskartellamts gegen den DLTB zunächst ausgesetzt
· Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher Spielvermittler vorerst nicht durchsetzbar
Potsdam, 8. September 2006. Mit seinem gestrigen Beschluss hat das OLG Düsseldorf den Sofortvollzug der Anordnungen des Bundeskartellamts vom 28. August im Hinblick auf die Annahme von beliebigen Spieleinsätzen gewerblicher Spielvermittler zunächst bis zum 1. November 2006 ausgesetzt. Aufgrund einer Interessensabwägung dürfen die Lottogesellschaften vorläufig an ihren bisherigen, auf ihr Konzessionsgebiet ausgerichteten Vertriebskonzepten festhalten. In der Hauptsache des Verfahrens hat das OLG keine Entscheidung getroffen.
Wir sind froh, dass das Dilemma, in dem wir uns befinden, erkannt und die derzeitige Rechtsunsicherheit zunächst beseitigt wurde, sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB. Wir können uns nicht an unsere landesrechtlichen Konzessionen halten und gleichzeitig im Sinne des Bundeskartellamts agieren.
Pressekontakt:
Helmut Kranzmaier
CNC - Communications & Network Consulting AG
Tel: +49 (0)172-899 62 67
Helmut.Kranzmaier@cnc-communications.com Entscheidung des Bundeskartellamts torpediert den staatlichen Auftrag des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB)28.08.2006· Vorwürfe und Entscheid des Bundeskartellamts gehen am eigentlichen Thema vorbei
· Kartellamt stellt sich in Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechung in Deutschland
· DLTB hat Beschwerde eingelegt
Potsdam, 28. August 2006. Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks weisen die Vorwürfe und die daraus resultierenden Untersagungsentscheidungen des Bundeskartellamts als substanzlos zurück. Aus der Sicht des DLTB sind die zu den drei Komplexen heute erlassenen Untersagungsentscheidungen des Bundeskartellamts inhaltlich in keiner Weise nachvollziehbar.
Das Kartellamt missachtet mit diesen Entscheidungen nicht nur die höchstrichterliche Rechtsprechung, sondert ignoriert auch den ordnungsrechtlichen Auftrag der Lotteriegesellschaften, sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB. Das Kartellamt will die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks dazu zwingen, sich gegenseitig Konkurrenz zu machen und zusätzlich private Anbieter beim Aufbau eines eigenen Annahmestellennetzes zu unterstützen. Beides wird den Glücksspielmarkt in Deutschland anheizen. Die Auflagen des Kartellamtes stehen damit im klaren Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil zum Sportwettenmonopol ausdrücklich betont, dass ein Glücksspielanbieter in erster Linie das Ziel der Spielsuchtprävention verfolgen muss.
Wir werden an unserem staatlichen Auftrag weiterhin festhalten und unsere ordnungspolitische Verantwortung wahrnehmen. Wenn wir uns im Sinne des Bundeskartellamts verhalten würden, müssten wir nicht nur das Bundesverfassungsgericht und die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz ignorieren, sondern auch die wettbewerbsrechtlichen Vorstellungen des Kartellamts auf dem Rücken von Spielsüchtigen austragen. Wir haben uns jedoch entschieden, weiterhin sinnvolle Spielsuchtprävention in Deutschland zu leisten, so Mentrup.
Unser ordnungspolitischer Auftrag heißt, die Spielsucht zu bekämpfen und die Spielleidenschaft zu kanalisieren. Es kann nicht richtig sein, dass das Wettbewerbsrecht dazu führt, dass suchtgefährdete Spieler jetzt aggressiven Vertriebsmethoden wie lästiges Telefonmarketing und Postwurfsendungen der privaten Spielvermittler ausgeliefert werden. Wir fühlen uns durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz in unserer Auffassung bestätigt, sagte Dr. Horst Mentrup.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.03.2006 hat das staatliche Monopol für Sportwetten ausdrücklich für verfassungsrechtlich zulässig und die Spielsuchtprävention zur wichtigsten Aufgabe des Monopols erklärt. Zudem haben die Ministerpräsidenten in ihrer Sitzung am 22.06.2006 erklärt, dass sie das Lotterie- Sportwettenmonopol für notwendig und geeignet halten, um die Spielsucht in Deutschland zu kanalisieren und zu bekämpfen.
Auch das vom Bundeskartellamt angegriffene Regionalitätsprinzip wurde gerade durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2006 bestätigt.
Neben diesen allgemeinen Einwänden gegen die Argumentation des Bundeskartellamts hält der DLTB die drei getroffenen Untersagungsentscheidungen für inhaltlich falsch.
Die Behauptung des Bundeskartellamts, es habe einen Boykottaufruf des DLTB gegen gewerbliche Spielvermittler gegeben, ist falsch. Weder haben die Landeslottogesellschaften innerhalb des DLTB zum Boykott gegenüber gewerblichen Spielvermittlern aufgerufen, noch haben einzelne Gesellschaften wettbewerbsbeschränkende Absprachen hinsichtlich gewerblicher Spielvermittler getroffen. Das Kartellamt stützt diesen Vorwurf allem Anschein nach auf die Tatsache, dass einzelne Lottogesellschaften ihre vertraglichen Beziehungen zu gewerblichen Spielvermittlern beendet oder eingeschränkt haben. Dafür waren individuelle wirtschaftliche und rechtliche Gründe maßgebend.
Zudem untersagt das Kartellamt den Landeslotteriegesellschaften die Beschränkung des Vertriebs auf ein Bundesland. Dieses so genannte Regionalitätsprinzip ist jedoch durch den Gesetzgeber im Rahmen eines Staatsvertrages verankert. Die einzelnen Landesgesellschaften sind an diesen Staatsvertrag gebunden und würden sich strafbar verhalten, wenn sie diese gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten. Im Ergebnis stellt die Untersagung ein zentrales Prinzip der föderalen Grundordnung in Frage.
Die Untersagungsentscheidung des Kartellamts bezüglich der Meldepflichten aus dem Regionalisierungsstaatsvertrag ist aus Sicht des DLTB ebenfalls nicht nachvollziehbar. Der Regionalisierungsstaatsvertrag sorgt dafür, dass ordnungsrechtliche Maßstäbe auch für die gewerbliche Spielvermittlung gelten. Das vorgeworfene Verhalten, beispielsweise die Meldung von gewerblichen Spieleinsätzen an das zuständige Bundesland, ist Inhalt des Staatsvertrages und somit gesetzliche Grundlage der Lotteriegesellschaften. Die Untersagung des Kartellamts würde von den Gesellschaften verlangen, dass sie den Staatsvertrag verletzen und mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten.
Der DLTB ist umgehend rechtlich gegen die Entscheidungen des Bundeskartellamts vorgegangen. Ich bin mir sicher, dass die ausschließlich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht gefällten Entscheidungen des Bundeskartellamts vor Gericht keinen Bestand haben werden. Im Ergebnis führt die Böge-Entscheidung dazu, dass die ordnungspolitischen Grundfesten in Deutschland und die föderale Struktur eingerissen werden. Sie setzt sich über höchstrichterliche und politische Entscheidungen hinweg sagte Dr. Horst Mentrup.
Der DLTB hat gegen die Verfügungen des Bundeskartellamts umgehend Beschwerde beim OLG-Kartellsenat in Düsseldorf eingelegt.
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