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Neuigkeiten

LOTTO machte im ersten Halbjahr 60 Spielteilnehmer zu Millionären

07.08.2006


LOTTO-Jackpot geht nach Schleswig-Holstein

13.07.2006

Potsdam, 13. Juli 2006. Ein Spielteilnehmer aus Schleswig-Holstein knackte bei der gestrigen Mittwochsziehung den mit gut 21 Millionen Euro gefüllten LOTTO-Jackpot. Der Glückspilz hatte die richtigen Gewinnzahlen 6, 22, 27, 34, 35, 43 und die entsprechende Superzahl 5 auf seinem Spielschein.

Sollte es sich bei dem Gewinner um eine einzelne Person handeln, wäre das der zweihöchste Einzelgewinn der deutschen Lottogeschichte. Den bisher höchsten Gewinn von rund 23,9 Millionen Euro erhielt am 25. Mai 2005 ein Lottospieler aus Baden-Württemberg.

Zwei weitere Spielteilnehmer, einer aus Nordrhein-Westfalen und einer aus Sachsen, erzielten die zweite Gewinnklasse bei LOTTO 6 aus 49. Sie erhalten für ihren „Sechser“ jeweils rund 900.000 Euro.

LOTTO-Jackpot am Mittwoch bei rund 21 Mio. Euro

10.07.2006

Rund 19 Mio. Euro am Samstag im LOTTO-Jackpot

06.07.2006

Zusatzlotterie Spiel 77 mit rund 3 Millionen Euro in der Gewinnklasse 1

Potsdam, 06. Juli 2006. Der Jackpot bei LOTTO 6 aus 49 konnte am gestrigen Mittwochabend nicht geknackt werden. Drei Spielteilnehmer hatten zwar die richtigen sechs Zahlen (7, 10, 19, 32, 34, 41) vorhergesagt, ihnen fehlte jedoch die passende Superzahl 9. Die Gewinner, ein Spieler aus Hessen und zwei aus Nordrhein-Westfalen, bekommen für ihren Sechser jeweils gut 460.000 Euro.

Somit klettert der Jackpot bis zur Samstagsziehung auf rund 19 Millionen Euro, die zweithöchste Gewinnsumme dieses Jahres. Am 15. Februar knackten zwei Spielteilnehmer den bisher höchsten Jackpot seit Jahresbeginn von rund 24,1 Millionen Euro.

In der Zusatzlotterie Spiel 77 wächst der Jackpot in der ersten Gewinnklasse bis Samstag auf rund 3 Millionen Euro.

DLTB: Entscheidung der Landesmedienanstalten steht im krassen Widerspruch zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK)

03.07.2006

· Vorgehen der Landesmedienanstalten steht im krassen Widerspruch zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der MPK
· Klare Rechtsgrundlage und einheitliches Vorgehen der Ordnungsbehörden ist gegeben
· Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB): „Die Landesmedienanstalten ignorieren die höchstrichterlichen Entscheidungen und die Aufforderung der Länderchefs diese Urteile endlich umzusetzen“.


Berlin, 03. Juli 2006
Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) kritisiert die Entscheidung der Landesmedienanstalten und des VPRT, privaten TV-Sendern die Werbung für private Anbieter von Sportwetten nicht zu verbieten. Er begrüßt ausdrücklich die Entscheidung von ARD und ZDF auf die Werbung für private Sportwettenanbieter zu verzichten.

Aus Sicht des DLTB ignorieren die Direktoren der Landesmedienanstalten mit diesem Vorgehen eindeutig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, aber auch die Aufforderung der Länderchefs.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 28. März 2006 betont, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien des Sportwettenangebots sein müssen. Daraufhin hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 22. Juni 2006 die Landesmedienanstalten und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgefordert „umgehend die aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen durch gleichgerichtete und zeitlich abgestimmte Maßnahmen umzusetzen“.

„Die heutige Entscheidung der Landesmedienanstalten steht in einem krassen Widerspruch zu den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und der Ministerpräsidenten. Statt die Suchtprävention in den Vordergrund zu stellen, haben die Landesmedienanstalten an die Interessen der Medienkonzerne gedacht, die mit der Werbung der Privaten Millionen verdienen“ sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg und Federführer des DLTB.

„Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig und des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen haben eine absolut ausreichende Grundlage für ein konsequentes Werbeverbot für private Sportwettenanbieter geschaffen“, sagte Mentrup.

„Die Ordnungsbehörden gehen seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in aller Konsequenz gegen private Sportwettenanbieter vor. Alleine in den letzten Wochen wurden in Bayern gegen 400 private Anbieter die Schließung verfügt“.

„Wir haben den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, unser Angebot an der Spielsuchtbekämpfung auszurichten sofort und umfassend erfüllt. Die privaten - zum Großteil illegal agierenden - Anbieter haben stattdessen schnell millionenschwere Sponsoringverträge abgeschlossen und heizen mit massiver Werbung die Spielsucht pünktlich zur WM an. Damit muss jetzt Schluss sein“, so Mentrup weiter.

„Es kann doch nicht Ziel der Karlsruher Richter gewesen sein, dass die staatlichen Anbieter ihre Werbung nahezu einstellen und die privaten Anbieter anschließend mit ihren reißerischen Werbekampagnen kampflos den Markt erobern“, sagte Mentrup.

Der staatliche Anbieter Oddset, eine Kooperation der 16 Lotto- und Totogesellschaften betreibt sein Angebot als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch unter strikter Werbezurückhaltung. Beispielsweise wurden die von Oddset zur Fußball-Weltmeisterschaft erworbenen Werbebandeflächen kostenlos den SOS-Kinderdörfern zur Verfügung gestellt

Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die privaten Sportwettenanbieter in NRW illegal agieren und verboten sind. Auch dem TV-Sender RTL wurde durch Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg verboten, weiterhin Werbung für den privaten Sportwettenanbieter „starbet“ zu schalten.

Pressekontakt:
David Bachmann
CNC AG
+49 (0)172-899 62 63

Jackpot klettert auf rund 15 Millionen Euro

03.07.2006

Bundesweit fünf Lottospieler mit sechs Richtigen

Potsdam, 03. Juli 2006. Das Wochenende war sowohl für Fußballfans als auch für Lottospieler ein spannendes. Für die deutsche Nationalmannschaft ging es um den Einzug in das Halbfinale und im LOTTO 6 aus 49 war der Jackpot gut gefüllt.
Da bundesweit kein Spielteilnehmer die erste Gewinnklasse (6 Richtige plus Superzahl) erreichte, wächst der Lotto-Jackpot bis Mittwoch auf rund 15 Millionen Euro.

Fünf Spieler hatten für die Samstagziehung gleichwohl die sechs richtigen Gewinnzahlen (6, 12, 18, 25, 27, 35) angekreuzt. Die Gewinner aus Niedersachsen (1 x), Nordrhein-Westfalen (1 x) und Rheinland-Pfalz (3 x) erhalten jeweils gut eine halbe Million Euro.

Auch der Jackpot in der Zusatzlotterie Spiel 77 wartet darauf geknackt zu werden. Die Jackpotsumme beträgt am Mittwoch rund 2 Millionen Euro.

Am Samstag rund 14 Mio. Euro im LOTTO-Jackpot

29.06.2006

Sechs Richtige in Rheinland-Pfalz und Sachsen

Potsdam, 29. Juni 2006. Bis zur Ziehung am Samstagabend wächst der Jackpot in der ersten Gewinnklasse bei LOTTO 6 aus 49 auf rund 14 Millionen Euro.
Seit Jahresbeginn gab es bereits zwei Lottospieler, die sich über mehr als 10 Millionen Euro freuen konnten. Am 16. Februar 2006 teilten sich ein Spielteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen und ein weiterer aus Schleswig-Holstein die bislang zweithöchste Gewinnsumme der deutschen Lottogeschichte von rund 24,1 Millionen Euro.

Freuen können sich auch ein Lottospieler aus Rheinland-Pfalz und einer aus Sachsen. Beide erzielten bei der gestrigen Ziehung „6 Richtige“ und erhalten dafür jeweils rund 600.000 Euro. Sie hatten die Gewinnzahlen 4, 6, 8, 14, 41 und 42 richtig vorhergesagt.

Der Jackpot im Spiel 77 beträgt am Samstag rund 1 Million Euro.

WestLotto begrüßt Verbot privater Sportwettenanbieter in NRW

28.06.2006

· Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster: Aus für private Sportwettenanbieter in NRW
· Verbot privater Sportwettenanbieter steht nicht im Widerspruch zu europäischem Recht

Münster. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil vom 28.06.2006 (Az. 4 B 961/06) entschieden, dass private Sportwettenanbieter in Nordrhein-Westfalen verboten sind. Gleichzeitig fordert das Gericht die Ordnungsbehörden auf, gegen die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten privater Anbieter vorzugehen. Das Gericht stellt fest, dass keine europarechtlichen Bedenken bestehen, die dem Verbot für private Sportwettenanbieter im Wege steht.

Damit ist eindeutig geklärt, dass das staatliche Angebot Oddset, das von einer Kooperation von 16 Lotto- und Totogesellschaften veranstaltet wird, als einziges Sportwettenangebot bundesweit rechtmäßig ist.

Mit diesem Urteil hat das OVG Münster eine Klärung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen herbeigeführt, so dass die Ordnungsbehörden in NRW umgehend mit dem Vollzug der Schließungsverfügungen gegenüber privaten Sportwettenanbietern beginnen können.

Das Oberverwaltungsgericht Münster folgt damit ausdrücklich der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 28.03.2006 betont hat, dass alle privaten Sportwettenanbieter in Deutschland weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt,

dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung der Spielleidenschaft die Leitlinien von Sportwettenangeboten sein müssen. Aus Sicht des OVG Münster birgt das Angebot von Sportwetten durch private Anbieter unter den Gesichtspunkten der Spielsucht, des Verbraucherschutzes und der Begleitkriminalität erhebliche Gefahren für das Allgemeinwohl.

WestLotto betreibt sein Angebot Oddset nur noch unter strikter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben Kriterien. So verzichtet WestLotto beispielsweise auf jede Bandenwerbung in den Fußballstadien.

Das Urteil des OVG Münster folgt damit dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses hatte in seinem Entscheid vom 21.06.2006 festgestellt, dass die so genannten DDR-Lizenzen, auf die sich Sportwettenanbieter wie betandwin beziehen, nicht bundesweit gültig sind.

Auch das Landgericht Hamburg hat seine Einstweilige Verfügung vom 14.06.2006 (Az. 315 O 484/06), in dem es RTL die Ausstrahlung von Werbespots für „starbet“ und andere in Deutschland nicht erlaubte Sportwettenanbieter untersagt, bestätigt.

WestLotto begrüßt das klare Urteil des OVG in Münster, weil jetzt bestehende Rechtsunsicherheiten in Nordrhein-Westfalen auch für die Ordnungsbehörden beseitigt worden sind. Für die anderen Bundesländer dürfte dieses Urteil nach Auffassung von WestLotto Signalwirkung haben.

Dieses Urteil wird auch positive Wirkung für die anhaltende Diskussion in der Europäischen Union haben, inwieweit Glücksspiele in den EU-Mitgliedsstaaten liberalisiert werden sollen oder auch weiterhin in den strengen Rahmen beschränkender Gesetzgebung fallen.


Münster, 28.06.06


Elmar Bamfaste
Pressesprecher
Tel. 01 75 / 56 124 18

LOTTO-Jackpot steigt auf 10 Millionen Euro

26.06.2006

Zwei Lottospieler mit sechs Richtigen

Potsdam, 26. Juni 2006. Bei der Ziehung am kommenden Mittwoch liegen voraussichtlich rund 10 Millionen Euro im Jackpot bei LOTTO 6 aus 49. Seit Anfang April wächst die Gewinnsumme für „6 Richtige plus Superzahl“ erstmals wieder auf einen zweistelligen Betrag. Am 8. April teilten sich ein Spieler aus Baden-Württemberg und einer aus Nordrhein-Westfalen den Gewinn von rund 12,5 Millionen Euro.

Zwei Spielteilnehmer hatten für die Samstagsziehung die sechs richtigen Gewinnzahlen (5, 13, 22, 30, 47, 48) auf ihren Tippscheinen angekreuzt. Ihnen fehlte einzig die passende Superzahl 3 für die erste Gewinnklasse.
Die beiden Lottospieler aus Nordhrein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können sich nun über die stolze Summe von jeweils rund 1,2 Millionen Euro freuen.

Mit den zwei Glückspilzen vom Samstag gab es in diesem Jahr bereits 41 Spielteilnehmer, die bei LOTTO 6 aus 49 einen Millionengewinn erzielt haben.

Deutscher Lotto- und Totoblock begrüßt klare Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz

22.06.2006

- Entscheidung für ein staatliches Sportwettenangebot bestätigt Position der Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks
- ODDSET und Lotto kündigen weitere Maßnahmen zur Spielsuchtprävention an
- Deutscher Lotto- und Toto-Block fordert konsequentes Vorgehen gegen illegale Anbieter


Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) begrüßt die klare Entscheidung der Mi-nisterpräsidenten zu Gunsten der staatlichen Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien. Nach Auffassung des DLTB wird mit diesem Beschluss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres konsequent umgesetzt und bestätigt, dass nur ein staatlicher Anbieter die von den Richtern geforderte Bekämpfung der Spielsucht garantieren kann.
ODDSET, der Sportwettenanbieter des DLTB, hat bereits mit einer Vielzahl von Maßnahmen zur Prävention von Spielsucht auf das Urteil des Bundesverfassungs-gerichts vom März dieses Jahres reagiert. Unter anderem verzichtet ODDSET bun-desweit auf Bandenwerbung in den Stadien, hat das Wettangebot reduziert sowie deutliche Maßnahmen zum Jugendschutz sofort nach dem Urteil umgesetzt. Auch für andere Produkte haben die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks Maßnahmen zur Bekämpfung der Spiel- und Wettleidenschaft entwickelt und teilweise bereits umgesetzt.


„Wir werden weiterhin unseren Beitrag zum Spieler- und Jugendschutz leisten und dies mit aktiven präventiven Maßnahmen untersetzen“, sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg, Federführer des Deutschen Lotto- und Totoblocks.

Nach der klaren Entscheidung der Ministerpräsidenten erwarten die Gesellschaften des DLTB nun ein konsequentes Vorgehen der Ordnungsbehörden gegen diejeni-gen illegalen Anbieter von Sportwetten, die auch nach dem Urteil immer noch aktiv sind.

„Die Ordnungsbehörden müssen nun alle illegalen Wettlokale schließen, außerdem gegen nicht konzessionierte Anbieter im Internet vorgehen und die Werbung für illegale Angebote, auch in elektronischen Medien, unterbinden. Trotz des Urteils ist immer noch eine Vielzahl von illegalen Anbietern in Deutschland mit suchtgefährdenden Produkten vertreten und aggressiv werbend tätig.“ sagte Mentrup.


Kontakt bei Fragen:
Claudia Peschel
LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH
Tel.: (03 31) 64 56 - 120
Fax: (03 31) 62 3078

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