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Oddset begrüßt klares Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG)

22.06.2006

· BVerwG: Keine bundesweite Gültigkeit der so genannten DDR-Lizenzen für Sportwetten
· Oddset ist einziger bundesweit legal tätiger Sportwettenanbieter
· Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern: „Endlich ist höchstrichterlich geklärt, dass Oddset der einzige Anbieter von Sportwetten ist, der bundesweit legal agieren darf, und dass die so genannten DDR-Lizenzen nicht uneingeschränkt gelten.“

München, 22. Juni 2006. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.06.2006 festgestellt, dass die so genannten DDR-Lizenzen, auf die sich Sportwettenanbieter wie Sportwetten Gera und betandwin berufen, nicht bundesweit gültig sind. Die Inhaber der DDR-Lizenzen, die 1990 von Gewerbeämtern der ehemaligen DDR erteilt wurden, hatten bislang argumentiert, dass Artikel 19 des Einigungsvertrages zu einer Ausdehnung des Geltungsbereiches ihrer Lizenzen auf das gesamte Bundesgebiet führt. Mit dem Urteil steht fest, dass dies nicht der Fall ist.

Lediglich der staatliche Anbieter Oddset, eine Kooperation der 16 Lotto- und Totogesellschaften, darf nach diesem Urteil bundesweit Sportwetten anbieten.

Das BVerwG folgt damit offensichtlich der Argumentation des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 28.03.2006 betont hat, dass alle privaten Sportwettenanbieter in Bayern weiterhin als verboten angesehen werden dürfen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt, dass die Bekämpfung von Spielsucht und die Begrenzung von Spielleidenschaft die Leitlinien von Sportwettenangeboten sein müssen.

Oddset betreibt sein Angebot als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch unter strikter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien. Die reservierten Bandenwerbeflächen zur Fußball-Weltmeisterschaft wurden kostenlos den SOS-Kinderdörfern zur Verfügung gestellt.

„Jetzt ist es Aufgabe der Ordnungsbehörden, im Sinne des Bundesverfassungsgerichts weiterhin konsequent gegen die privaten Sportwettenanbieter vorzugehen. Es kann nicht sein, dass Oddset als staatlicher Anbieter seine Werbemaßnahmen nahezu gänzlich einstellt, während die privaten Unternehmen den Markt mit aggressiver Werbung erobern. Das war nicht das Ziel der Karlsruher Richter“ sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern und Federführer bei Oddset.

„Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist klar, dass Oddset der einzige Anbieter von Sportwetten ist, der bundesweit legal agieren darf. Alle anderen Wettangebote verstoßen damit gegen das Strafgesetzbuch und sind somit strafbar. Das heißt auch, dass die Werbung für solche Anbieter in TV oder Printmedien nicht erlaubt ist“.

Dieser Argumentation ist auch das Landgericht Hamburg gefolgt. Es hat dem Sen-der RTL durch einstweilige Verfügung vom 14.06.06 (Az. 315 O 484/06) verboten, weiterhin Werbespots für den Sportwettenanbieter „starbet“ und andere in Deutschland nicht erlaubte Sportwetten zu schalten.

Auch das LG München hat mit einstweiliger Verfügung vom 19.06.2006 dem Sender TV München verboten, Werbung für den Sportwettenanbieter wetten.de (Digibet.de) zu senden.



Pressekontakt:
Rainer Holmer
Staatliche Lotterieverwaltung,
Karolinenplatz 4,80333 München
Tel.: 089 28655-293
Fax: 089 28655-383

50 Jahre Zusatzzahl im LOTTO!

16.06.2006

Am 17. Juni 1956 wurde erstmals eine Zusatzzahl gezogen

Potsdam, 16. Juni 2006.
Am morgigen Samstag wird die Zusatzzahl im LOTTO 6 aus 49 50 Jahre. Bei der Einführung des Zahlenlottos „6 aus 49“ im Oktober 1955 wurden nur sechs Gewinnzahlen gezogen. Das blieb so bis Juni 1956. Allerdings waren in den ersten Monaten Lotto-Sechser dünn gesät. Um die Gewinnhäufigkeit in der Klasse 1 zu erhöhen, entschlossen sich die Lottogesellschaften im Frühjahr 1956 zur Einführung der Zusatzzahl. Die wurde ab dem 17. Juni nach den sechs Gewinnzahlen als siebte Zahl gezogen, hatte damals aber noch eine andere Funktion: Die Zusatzzahl war nur von Interesse, wenn es bei einer Ziehung keinen Sechser gab. Dann gewannen die Spielteilnehmer, die fünf Ge-winnzahlen und die richtige Zusatzzahl getippt hatten, in der Klasse 1.

Als erste Zusatzzahl wurde am 17. Juni 1956 die Zahl 24 gezogen, gleichzeitig wurde mit 435 364,50 Mark der bis dahin höchste Lottogewinn aufgestellt. Die Einführung der Zusatzzahl führte dazu, dass die Gewinnklasse 1 in den folgenden Wochen stets besetzt war. Gleichzeitig stiegen die Gewinnsummen immens. Im September 1956 wurden die drei ersten Lotto-Millionengewinne erzielt.

Eine eigene Gewinnklasse für 5 Richtige mit Zusatzzahl wurde am 7. Oktober 1962 eingeführt. Im Laufe der Jahre wurden für die Zusatzzahl auch in Verbindung mit 3 und 4 Richtigen eigene Gewinnklassen geschaffen und aus den ursprünglich vier Gewinnklassen des LOTTO 6 aus 49 sind heute acht geworden.

Die Treffertabelle der Zusatzzahlen führt die 16 an, die bei den Mittwochs- und Samstagziehungen des LOTTO 6 aus 49 bereits 113 Mal als siebte Zahl gezogen wurde. Ebenfalls über 100 Treffer als Zusatzzahl glückten der 10 (107 x), 23 (101 x), 29, 44 und 46 (je 100 x). Schlusslicht in dieser Wertung ist die 12, die bei den über 4400 berücksichtigten Ziehungen erst 68 Mal als Zusatzzahl gezogen wurde.

Deutscher Lotto- und Totoblock weist Vorwürfe des Kartellamtes zurück

30.05.2006

- Zwischenbescheid des Kartellamtes inhaltlich nicht nachvollziehbar
- Kritikpunkte des Kartellamtes in krassem Widerspruch zu Urteil des Bundes-verfassungsgerichts vom 28. März
- Lotto-Gesellschaften kündigen ausführliche Stellungnahme gegenüber dem Kartellamt an


Potsdam, 30. Mai 2006 – Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) weisen die vom Bundeskartellamt erhobenen Vorwürfe als substanzlos zurück. In einem Zwischenbescheid zu einem seit Ende 2005 laufenden Verwaltungsverfahren hat das Kartellamt das Verhalten der staatlichen Lotterieanbieter in drei Punkten wegen eines angeblich kartellrechtswidrigen Verhaltens kritisiert und die Lotto-Gesellschaften zu einer Stellungnahme aufgefordert. Aus Sicht des DLTB ist keiner der drei Kritikpunkte nachvollziehbar.
„Das Kartellamt steht mit seiner Argumentation in klarem Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Sportwetten vom 28. März. In diesem Urteil haben die Karlsruher Richter ausdrücklich betont, dass ein staatlicher Anbieter vor allem das Ziel der Spielsuchtprävention verfolgen muss“, so Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer von Lotto Brandenburg, der federführenden Gesellschaft des DLTB. „Eine Ausweitung des Spielangebots – etwa durch aggressive Werbung oder zusätzliche Annahmestellen – wurde von den Richtern als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet. Vor diesem Hintergrund kann es doch nicht richtig sein, dass das Bundeskartellamt nun die Lotto-Gesellschaften zu einer Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielvermittlern verpflichten will. Diese Spielvermittler wollen ja gerade neue Annahmestellen in Supermärkte oder Tankstellen eröffnen und mit massiver Werbung ihre Umsätze ankurbeln“, so Mentrup weiter.

Neben diesen grundsätzlichen Einwänden gegen die Argumentation des Bundeskartellamtes hält der DLTB auch die einzelnen Kritikpunkte für nicht nachvollziehbar.

So meint das Bundeskartellamt einen Verstoß darin zu sehen, dass die Lottogesellschaften gewerbliche Spielvermittler hinsichtlich der Annahme terrestrisch generierter Spieleinsätze boykottiert haben sollen. Doch weder haben die Landeslottogesellschaften innerhalb des DLTB zum Boykott gegenüber gewerblichen Spielvermittlern aufgerufen, noch haben einzelne Lottogesellschaften wettbewerbsbeschränkende Absprachen hinsichtlich gewerblicher Spielvermittler getroffen. Offen-sichtlich stützt das Bundeskartellamt seine Vorwürfe auf die Tatsache, dass einzelne Lottogesellschafen ihre vertraglichen Beziehungen zu einzelnen gewerblichen Spielvermittlern beendet bzw. nicht ausgeweitet haben. Dieses Verhalten war jedoch nach Überzeugung der betroffenen Lottogesellschaften ordnungsrechtlich er-forderlich und steht im Einklang mit den an das staatliche Lotteriewesen gestellten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts.

Darüber hinaus wird den regionalen Lottogesellschaften vorgeworfen, durch die Einhaltung des Regionalitätsprinzips eine kartellrechtlich verbotene Gebietsabspra-che getroffen zu haben. Dieser Vorwurf ist unhaltbar. Die Beschränkung des Ver-triebs jeder Lottogesellschaft auf ihr Bundesland hat der Gesetzgeber im Rahmen eines Staatsvertrages verankert. An diesen Staatsvertrag ist jede Landeslottogesellschaft gebunden. Wie aus dieser Einhaltung gesetzlicher Vorgaben kartellrechtliche Vorwürfe abgeleitet werden können, ist nicht nachvollziehbar.

Entsprechendes gilt schließlich für den dritten Vorwurf, den das Bundeskartellamt gegenüber den Lottogesellschaften erhebt. Für die länderspezifische Zuweisung der überregional mit Hilfe gewerblicher Spielvermittlung erzielter Einnahmen halten sich die Lottogesellschaften strikt an die Vorgaben des hierfür einschlägigen Regionalisierungsstaatvertrages. Dies ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden.

Die Lottogesellschaften werden innerhalb der ihnen gesetzten Frist zu den Vorwürfen des Bundeskartellamts Stellung nehmen und sind zuversichtlich, die kartellrechtlichen Bedenken des Bundeskartellamtes auszuräumen.

Zwei Lottospieler teilen sich den JACKPOT

10.04.2006

Spiel-77-JACKPOT geht nach Baden-Württemberg

Potsdam, 10. April 2006. Den LOTTO-JACKPOT von rund 12,5 Millionen Euro der Ziehung vom Samstag, 8. April 2006, teilen sich ein Spielnehmer aus Baden-Württemberg und einer aus Nordrhein-Westfalen. Die beiden Glückspilze vom Wochenende hatten neben den richtigen sechs Gewinnzahlen 3, 10, 17, 25, 44, 46 auch die passende Superzahl 7 auf ihren Spielscheinen.
Seit Januar erlangten nun bereits 21 Lottospieler einen Millionengewinn bei LOTTO 6 aus 49, zwei von ihnen mehr als 10 Millionen Euro.

Weitere acht Spieler erzielten am Samstag die zweite Gewinnklasse (6 Richtige). Die Gewinner aus Bayern (1), Brandenburg (1), Hessen (1), Niedersachsen (3), Sachsen (1) und Schleswig-Holstein (1) erhalten jeweils rund 350.000 Euro.

Mit den Baden-Württemberger Spielteilnehmern meinte es Fortuna am Wochenende richtig gut. Denn auch der JACKPOT im Spiel 77 von 1,37 Millionen Euro geht an einen Baden-Württemberger.
Somit gewannen bereits sieben Spieler seit Jahresbeginn mehr als eine Million Euro durch ihre Teilnahme an dieser Zusatzlotterie.

Samstag liegen rund 13 Millionen Euro im LOTTO-JACKPOT

06.04.2006

Zwei Mal sechs Richtige in Nordrhein-Westfalen

Potsdam, 06. April 2006. Bei der gestrigen Mittwochsziehung erzielten zwei Spielteilnehmer aus Nordrhein-Westfalen die zweite Gewinnklasse (6 Richtige). Beide hatten die richtigen Gewinnzahlen 9, 21, 27, 30, 32 und 46 auf ihren Tippscheinen angekreuzt und erhalten dafür jeweils gut 580.000 Euro.

Einzig die Superzahl fehlte den Gewinnern, um den LOTTO-JACKPOT zu knacken. Nun wächst der JACKPOT bis zum Samstag auf voraussichtlich rund 13 Millionen Euro.

Zweimal lag der JACKPOT in diesem Jahr bereits über 10 Millionen Euro.
Mitte Februar teilten sich zwei Lottospieler aus Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein den bislang zweitgrößten JACKPOT von gut 24 Millionen Euro. Am 11. März knackten ein Spieler aus Hessen und ein weiterer aus Nordrhein-Westfalen den JACKPOT und bekamen dafür jeweils rund 7,4 Millionen Euro.

Der JACKPOT im Spiel 77 steigt bis zur Ziehung am Samstag auf rund 1 Million Euro.

Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland u. a. in Sachen Sportwetten

04.04.2006

Potsdam, 04. April 2006. Am 4. April 2006 sind von der EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden eingeleitet worden.

Ziel dieser Vertragsverletzungsverfahren ist es laut Pressemitteilung der EU-Kommission zu überprüfen, ob die nationalen Maßnahmen der Länder in Bezug auf Sportwetten mit Art. 49 des EU-Vertrages kompatibel sind.

Die Kommission weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vertragsverletzungsverfahren nicht die existierenden nationalen Monopole für die Lotterien als solche tangieren.

Die EU- Kommission gibt in der ersten Phase des Verfahrens den betroffenen Mitgliedstaaten Gelegenheit, sich zu den in der Beschwerde genannten Fakten und der damit zusammenhängenden juristischen Bewertung durch die Kommission zu äußern; diesem Zweck dient die jetzt beschlossene schriftliche Aufforderung zur Äußerung (Aufforderungsschreiben).

Im Zusammenhang mit den Sportwetten hat das Bundesverfassungsgericht erst jüngst - auch auf der Basis der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - klargestellt, dass während der Übergangszeit bis zu einer gesetzlichen Neuregelung (Ende 2007) die bisherige Rechtslage mit der Maßgabe anwendbar bleibt, dass unverzüglich ein Mindestmaß an Konsistenz zwischen dem Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht einerseits und der tatsächlichen Ausübung des staatlichen Monopols andererseits hergestellt wird. Das gewerbliche Veranstalten von Wetten durch private Wettunternehmer und die Vermittlung von Wetten, die in Deutschland nicht genehmigt sind, dürfen weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden.

Das Gericht hat darüber hinaus zu erkennen gegeben, dass ein Staatsmonopol - hier bezogen auf das Bayerische Staatslotteriegesetz - grundsätzlich die effektivere Organisationsform zur Verhinderung und Bekämpfung von Suchtgefahren aus dem Glücksspiel sein kann.

Der Geschäftsführer der derzeit federführenden Gesellschaft im Deutschen Lotto- und Totoblock, der LAND BRANDENBURG LOTTO GmbH, Dr. Horst Mentrup, erklärte dazu:

„Die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks haben bereits damit begonnen, ihre Aktivitäten konsequent an den Festlegungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten. Sie gehen davon aus, dass die Gesetzeslage in Deutschland schon jetzt mit dem EU-Recht kompatibel ist und auch ihre Tätigkeit selbst spätestens mit der Umsetzung der Auflagen des Gerichts den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen entspricht.“

ODDSET begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

28.03.2006

- Gericht bestätigt Notwendigkeit einer strengen gesetzlichen Regulierung des Sportwettenangebots
- ODDSET wird Anforderungen des Gerichts schnell umsetzen
- Private Wettanbieter bleiben verboten

München, 28.03.2006 - ODDSET, der staatliche Anbieter von Sportwetten, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Sportwettenangebot in Deutschland. Das Urteil folgt in weiten Teilen der Argumentation der Bundesländer. Diese haben in einem Staatsvertrag von 2004 das staatliche Monopol für Sportwetten geregelt, um den negativen Auswirkungen wie Spielsucht und Kriminalität, die mit der Veranstaltung von Sportwetten verbunden sind, wirksam zu begegnen. Dieser Ansatz sei grundsätzlich rechtmäßig, so die höchsten Richter heute. Das staatliche Angebot müsse sich aber künftig noch konsequenter an dem Gemeinwohlziel der Spielsuchtbekämpfung orientieren.

Nach Auffassung von ODDSET schafft das Urteil endlich Rechtssicherheit in einem Bereich, der in den vergangen Jahren immer stärker zum Betätigungsfeld illegaler bzw. rechtlich umstrittener Anbieter wurde.

„Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein staatliches Monopolangebot für grundsätzlich geeignet hält, die Gefahren der Spielsucht zu bekämpfen.“ sagt Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, die im Auftrag aller 16 Landesgesellschaften die Geschäfte von ODDSET führt.

„Wir werden die vom Gericht gemachten Auflagen analysieren und schnellstmöglich umsetzen. Gefordert sind jetzt die Bundesländer. Die Ordnungsbehörden können und müssen jetzt konsequent gegen alle illegalen Wettanbieter – auch im Internet -vorgehen. Zudem muss der Gesetzgeber eine wirksame Handhabe gegen die Vermittlung von Sportwetten über das Internet ins Ausland schaffen. Wenn das nicht passiert, helfen die Auflagen, die uns heute gemacht wurden, nur den illegalen Anbietern. In diesem Fall könnte am Ende das Gegenteil von dem eintreten, was die Richter eigentlich erreichen wollen.“ so Horak weiter.

In diesem Zusammenhang begrüßt ODDSET insbesondere, dass das Gericht heute klar gestellt hat, dass das Veranstalten von Wetten durch private Unternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, weiterhin verboten bleiben und ordnungsrechtlich unterbunden werden können.



Pressekontakt:
Wolfgang Feldner
Marketingleiter ODDSET
Email: wolfgang.feldner@lotto-bayern.de
Telefon: 089-28655-0
Fax: 089-28655-383

ODDSET Presse-Information zum Urteil des BVerfG

27.03.2006

Am Dienstag, 28. März 2006, ab 10.00 Uhr, gibt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seine Entscheidung zum staatlichen Monopol für Sportwetten bekannt.

Nach Verkündung des Urteils werden vor Ort Vertreter von ODDSET für Gespräche und Statements zur Verfügung stehen. Zudem wird ODDSET zeitnah eine Pressemitteilung versenden.


Ansprechpartner in Karlsruhe:

Erwin Horak
Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung, Federführer ODDSET



Ansprechpartner in München:

Wolfgang Feldner
Marketingleiter ODDSET
Email: wolfgang.feldner@lotto-bayern.de
Telefon: 089-28655-0
Fax: 089-28655-383

Lotto verlost 3000 Final-Tickets zur FIFA WM 2006TM

24.03.2006

24. März 2006. Sie sind heiß begehrt und werden hoch gehandelt. Die Tickets zur FIFA WM 2006TM. Mit Lotto hat jetzt jeder die Chance, an Karten für dieses ganz besondere Spiel zu kommen. Im Auftrag des OK FIFA WM 2006 veranstalten die Lotteriegesellschaften eine Sonderauslosung von insgesamt 3000 Karten für das Finale der FIFA WM 2006TM in Berlin. Gewinnen kann jeder, der vom 27. März bis einschließlich 08. April 2006 Lotto, Toto, GlücksSpirale oder ODDSET spielt.

„Mit den Sonderauslosungen bieten wir unseren Kunden immer besonders interessante Gewinne“, sagte Dr. Horst Mentrup, Geschäftsführer der Land Brandenburg Lotto GmbH: „Und zwar zusätzlich zu den attraktiven Gewinnchancen unserer Lotterien. Die Verlosung der FIFA WM-Tickets ist ein solches Highlight. Dank Lotto hat jeder der mitspielt die Chance, auch nach den offiziellen Verkaufsphasen noch Tickets für die FIFA WM 2006TM zu bekommen und damit bei dem wohl spektakulärs-ten Ereignis des Jahres hautnah dabei sein zu können.“

Für die Tickets der Sonderauslosung gelten dieselben Ticketgeschäftsbedingun-gen, wie in den bisherigen vier offiziellen Verkaufsphasen. „Das weit verzweigte Vertriebsnetz der bundesweit rund 25.000 Lotto-Verkaufsstellen und die langjährige Erfahrung auf dem Gebiet seriöser und staatlich überwachter Glücksspielabwicklung machen den Deutschen Lotto- und Totoblock zum idealen Partner für die Verlosung der FIFA WM-Karten“, so Mentrup.

Im Einzelnen nehmen an der Sonderauslosung die folgenden Spielaufträge teil:
· Spielaufträge aus den Lottoziehungen vom 29. März und 01. April 2006 sowie vom 05. und 08. April 2006.
· Spielaufträge der TOTO-Veranstaltungen und der ODDSET Wettrunden 13 und 14.
· Spielaufträge der GlücksSpirale-Ziehungen vom 01. und 08. April 2006.


Ansprechpartner:
Staatliche Lotterieverwaltung München
Thomas Spöring
Tel.: 089/286 55 350
Fax: 089/286 55 241

LOTTO-JACKPOT geknackt

13.03.2006

Sieben Sechser, Spiel 77-JACKPOT geht nach Bayern

Sieben Lottospieler tippten sechs Richtige
JACKPOT im Spiel 77 geht nach Bayern



Potsdam, 13. März 2006. Der JACKPOT vom vergangenen Samstag im LOTTO 6 aus 49 mit rund 15 Millionen Euro ist geknackt.
Die neuen Lottomillionäre kommen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen und erhalten jeweils rund 7,4 Millionen Euro.
In diesem Jahr hat Hessen damit seinen zweiten Lottomillionär, in Nordrhein-Westfalen ist es der siebte.

Außerdem hatten bundesweit sieben Spielteilnehmer die sechs richtigen Gewinnzahlen 3, 9, 12, 36, 46, 48 angekreuzt, jedoch fehlte auf ihren Spielscheinen die passende Superzahl 8.
Die sieben Gewinner – je einer aus Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und drei aus Bayern – teilen sich nun die Summe der zweiten Gewinnklasse. Jeder von ihnen erhält nahezu 447.000 Euro.

Auch der JACKPOT in der Zusatzlotterie Spiel 77 wurde am Samstag geknackt. Mit seinem „JA“-Kreuz und der richtigen Losnummer 1914223 gewinnt ein Spielteilnehmer aus Bayern 1,47 Millionen Euro. Das ist in Bayern in diesem Jahr der erste Millionär im Spiel 77.

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